Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für die Nutzung von BIMpermit (im Folgenden: „Software“ über die Website bimpermit.digital (im Folgenden: „Plattform“), wodurch ein Nutzungsverhältnis (im Folgenden: „Vertrag“) entsteht zwischen

der VSK Software GmbH, Viktoriastraße 39, 44787 Bochum, Telefon: +49 (0) 234 52003770, E-Mail: info@vsk-software.com, im Folgenden “Provider”,

und dem jeweiligen Vertragspartner,im Folgenden „Kunden“.

(2) Die AGB gelten unabhängig davon, ob der Kunde Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann ist.

(3) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrages gültige Fassung der AGB.

(4) Abweichende Bedingungen des Kunden werden von dem Provider nicht akzeptiert. Dies gilt auch, wenn der Provider der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.

(5) Der Provider ist berechtigt, den Inhalt dieser AGB zu ändern, soweit durch für den Provider unvorhersehbare Änderungen, welche der Provider nicht veranlasst und auf die der Provider keinen Einfluss hat, dass bei Vertragsschluss bestehende Äquivalenzverhältnis in nicht unbedeutendem Maße gestört wird. Ebenso ist der Provider zur Änderung berechtigt, wenn die Änderung der Anpassung an den technischen Fortschritt dient oder der Provider den Funktionsumfang des Dienstes anpasst oder erweitert und dadurch eine Anpassung der Leistungsbeschreibung in den AGB erforderlich wird, soweit sich daraus keine unzumutbaren Einschränkungen für die vom Kunden genutzten Funktionen ergeben oder eine vergleichbare alternative Funktion zur Verfügung steht.

(6) Im Falle der Änderung, wird der Provider dem Kunden den Änderungsvorschlag unter Benennung des Grundes und des konkreten Umfangs in Textform mitteilen. Zusätzlich wird die Änderung auf seiner Internetseite in geeigneter Weise bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht widerspricht. Der Provider wird den Kunden auf diese Folge in der Mitteilung besonders hinweisen. Der Widerspruch muss innerhalb von einem Monat nach Zugang der Mitteilung bei dem Provider eingegangen sein. Macht der Kunde von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch, gilt der Änderungswunsch als abgelehnt. Der Vertrag wird dann ohne die vorgeschlagenen Änderungen fortgesetzt.

§2 Gegenstand und Vertragsschluss

(1) Gegenstand des Vertragsverhältnisses und dieser AGB ist die zeitweise Überlassung der nachfolgend und durch die Produktbeschreibung des Providers näher definierten Softwareprodukte und damit verbundener, ebenfalls nachfolgend und in der Produktbeschreibung näher definierter weiterer Leistungen durch den Provider an den Kunden zur Nutzung über eine Datenfernverbindung gegen Entgelt.

(2) Der Kunde kann den Zugriff auf die Software und digitale Inhalte des Providers über dessen Plattform – je nach Angebot – als Einzel-, Dauer- oder Abonnement-Buchung anfragen. Die Präsentation und Bewerbung von Produkten und Leistungen auf den Webseiten des Providers stellen dabei kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar, sondern eine Produktbeschreibung.

(3) Für den Vertragsschluss über die Webseite des Providers gilt folgendes:

a. Dem Kunden werden auf der Plattform Leistungspakete präsentiert. Die Darstellung enthält Informationen zur Leistung, zur Dauer des Abonnements, zum Preis pro Abrechnungszeitraum und zur automatischen Verlängerung bzw. zur Kündigungsfrist.

b. Es wird dann ein Button zur Anfrage des Angebots bereitgestellt, der Eingaben in ein Kontaktformular erfordert und die Anfrage an den Provider übermittelt.

c. Der Kunde erhält anschließend vom Provider ein schriftliches Angebot nebst Nutzungsbedingungen zugesendet, dass er dann annehmen kann.

d. Nach der Annahme erhält der Kunde eine Bestätigung sowie einen Link zur Aktivierung der Lizenz auf seinem Account.

e. Die Zahlung erfolgt per Vorkasse. Die Rechnungsstellung erfolgt im Anschluss.

(4) Bei telefonischer Buchung kommt der Vertrag durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch den Provider zustande, die mit einer E-Mail (Auftragsbestätigung) innerhalb von 14 Kalendertagen an den Kunden versandt wird. In dieser E-Mail wird der Vertragstext (bestehend aus Buchung, AGB und Auftragsbestätigung) dem Kunden auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.

(5) Im Übrigen, d. h. außerhalb der Online-Buchungsmöglichkeit des Providers, erfolgt der Vertragsschluss zwischen dem Kunden und dem Provider durch Angebot und Annahme der in diesem Rahmen vereinbarten Leistungsbedingungen, was ebenfalls unter Geltung dieser AGB geschieht.

(6) Dem Provider steht es frei, über seine üblichen Angebotskanäle Testzugänge zur Verfügung zu stellen, ohne dass eine kostenpflichtige Bestellung des Kunden Voraussetzung hierfür wäre. Dem Kunden wird in diesem Fall – vorbehaltlich der Annahme durch den Provider – einmalig ein wie in der zugehörigen Darstellung beschriebener, befristeter (im Zweifel 15 Tage), jederzeit beiderseits widerruflicher und vergütungsfreier Testzugang nach Maßgabe der jeweiligen Leistungsbeschreibung zugewiesen. Die Regelungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen gelten entsprechend. Nach Ablauf des Testzugangs wird der Funktionsumfang bis auf einen Lesezugriff beschränkt. Nach Ablauf eines weiteren Monats kann der Provider den Zugang vollständig sperren und die Nutzerdaten löschen. Es besteht jederzeit die Möglichkeit, eine Anfrage für einen kostenpflichtigen Zugang an den Provider zu stellen.

(7) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

§3 Bereitstellung von Software

(1) Der Provider stellt dem Kunden die Software für die jeweils gewählte Dauer nach Maßgabe dieser AGB zum Abruf über das Internet zur Verfügung. Der Anwendungsbereich und der Funktionsumfang der Software sowie die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für dessen Nutzung (z.B. die erforderliche Bandbreite der Datenfernverbindung) sind im Benutzerhandbuch näher definiert. Der Provider richtet die Software auf einem seiner Server ein, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist. Eine auf die konkreten Bedürfnisse des Kunden zugeschnittene Anpassung oder Erweiterung der Software ist nicht geschuldet

(2) Dem Provider steht es offen, eine abweichende Version der Software als die bei Vertragsbeginn zur Nutzung bereitgestellte zur Verfügung zu stellen, sie insbesondere weiterzuentwickeln und/oder aufgrund einer geänderten Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit verändern, soweit die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Ein Anspruch des Kunden auf eine neuere Version des ursprünglich zur Verfügung gestellten und vereinbarten Softwareprodukts besteht nicht.

(3) Sofern der Provider wesentliche neue Features oder Upgrades der Software zur Verfügung hat, wird der Provider diese dem Kunden unter Mitteilung der damit verbundenen Mehrkosten anbieten.

(4) Der Provider wird die Software an dem vereinbarten Routerausgang des Rechenzentrums, in dem sich der Server befindet, bereitstellen („Übergabepunkt“). Die Software verbleibt auf dem Server des Providers. Der Provider ist berechtigt, den Übergabepunkt neu zu definieren, sofern dies für einen reibungslosen Zugang zu den von ihm geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Die Software muss am Übergabepunkt die im Benutzerhandbuch vereinbarte technische Nutzbarkeit aufweisen.

(5) Dem Kunden sind die zur Nutzung der Software erforderlichen Zugangsdaten (Benutzernamen und Passwörter) zu übermitteln. Die Zugangsdaten dürfen vom Kunden nur an jeweils registrierte Nutzer weitergegeben werden. Im Übrigen sind sie sicher zu verwahren und geheim zu halten.

(6) Die Software wird grundsätzlich 24 Stunden am Tag zur Verfügung gestellt, mit Ausnahme erforderlicher Wartungsarbeiten und/oder sonstiger Ausfallzeiten. Der Provider wird insoweit regelmäßig Wartungen an der Software sowie der Plattform vornehmen. Die Wartung wird auch innerhalb üblicher Geschäftszeiten durchgeführt. Hierüber wird der Kunde auf der Plattform oder per E-Mail informiert.

(7) Den Provider treffen keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten hinsichtlich der Daten des Kunden. Für eine ausreichende Sicherung der Daten ist der Kunde verantwortlich.

§4 Benutzerhandbuch

(1) Der Provider stellt dem Kunden ein Benutzerhandbuch, in dem die jeweilige Funktionsweise der Software ausführlich erläutert wird, online zur Verfügung.

(2) Führt eine Aktualisierung der Software aus Sicht des Providers zu einer Aktualisierung des Benutzerhandbuchs, so wird der Provider ein neues Benutzerhandbuch, welches die Neuerungen der Software zum Gegenstand hat, zur Verfügung stellen.

§5 Rechteeinräumung

(1) Der Provider ist alleiniger und ausschließlicher Inhaber sämtlicher Rechte an der bereitgestellten Software.

(2) Der Provider räumt dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares, zeitlich auf die Vertragslaufzeit und örtlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränktes Recht ein, die Software bestimmungsgemäß und nur für eigene Geschäftsprozesse zu nutzen.

(3) Der Quellcode der Software wird dem Kunden nicht zugänglich gemacht und der Kunde verpflichtet sich, Reverse Engineering, Disassemblierung, Dekompilierung, Übersetzung oder unzulässige Offenlegungen weder selbst vorzunehmen, noch zu veranlassen, noch zu ermöglichen, soweit dies nicht nach anwendbarem zwingenden Recht zulässig ist.

(4) Der Kunde ist zur Einräumung von Nutzungsrechten an der Software, dem Benutzerhandbuch und an sonstigen mitgelieferten Begleitmaterialien an Dritte nicht befugt.

(5) Soweit dies für die vertragsgemäße Nutzung erforderlich ist, wird der Kunde dem Provider das Recht einräumen, die vom Provider für den Kunden gespeicherten Daten zu vervielfältigen und diese Daten in einem Ausfallrechenzentrum zu speichern. Sollte es zur Beseitigung von Störungen notwendig sein, so ist es dem Provider gestattet, Änderungen an der Struktur der Daten und dem Datenformat vorzunehmen.

§6 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, zur Nutzung der Software und der damit verbundenen Leistungsangebote die notwendige Datenfernverbindung zwischen dem von dem Provider definierten Übergabepunkt und dem IT-System des Kunden herzustellen und aufrechtzuerhalten.

(2) Die vertragsgemäße Inanspruchnahme der Software setzt voraus, dass die vom Kunden eingesetzte Hard- und Software, einschließlich Arbeitsplatzrechnern, Routern, Datenkommunikationsmitteln etc., den technischen Mindestanforderungen an die Nutzung der Software (vgl. Benutzerhandbuch) entsprechen. Die für die Nutzung der Software erforderliche Konfiguration des IT-Systems des Kunden ist Aufgabe des Kunden.

§7 Vergütung

(1) Die jeweils geltenden Preise ergeben sich aus der jeweiligen Dienstleistungs- bzw. Produktbeschreibung auf der Website des Providers. Für jeden angefangenen Kalendermonat ist vom Kunden an den Provider der jeweilige Pauschalbetrag zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer zu entrichten. Die Zahlung wird am dritten Werktag des jeweiligen Kalendermonats fällig. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so hat er dem Provider für das Jahr Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu bezahlen.

(2)  Über Änderungen der Vergütung informiert der Provider den Kunden sechs Wochen vor Wirksamwerden der Änderung in Textform mit Hinweis auf das Kündigungsrecht nach Satz 2. Der Kunde hat im Falle der Erhöhung der Vergütung das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber den Forderungen des Providers aufzurechnen, es sei denn, die jeweiligen Gegenansprüche des Kunden sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.

(4) Der Kunde darf ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch aus demselben Vertrag herrührt.

(5) Bei Buchungen von Kunden mit Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland oder bei begründeten Anhaltspunkten für ein Zahlungsausfallrisiko behält sich der Provider vor, seine Leistungen erst nach Erhalt des Entgelts zu erbringen (Vorkassevorbehalt). Falls er von dem Vorkassevorbehalt Gebrauch macht, wird er den Kunden unverzüglich darüber unterrichten.

§8 Gewährleistung

(1) Der Provider gewährleistet den Zugang zur Software und deren Verfügbarkeit während der Dauer des Nutzungsverhältnisses. Er wird Plattform und Software in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten. Der Funktionsumfang der Software ergibt sich aus diesen Bedingungen und der Beschreibung des Providers.

(2) Für Mängel des gegen Entgelt zur Verfügung gestellten Produkts haftet der Provider nach den Gewährleistungsregeln des Mietrechts (§§ 536 ff. BGB), jedoch mit der Maßgabe, dass eine Schadensersatzpflicht entgegen § 536a Abs. 1 BGB nur im Falle eines Verschuldens nach den Maßgaben in § 9 besteht.

(3) Ein Mangel liegt vor, wenn die Software bei vertragsgemäßer Nutzung die in der Funktionalitätsbeschreibung enthaltenen Leistungen nicht erbringt und sich dies auf die Eignung zur vertraglich vereinbarten Verwendung wesentlich auswirkt.

(4) Gewährleistungsansprüche des Kunden bestehen nicht

a. bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit der Software,

b. bei Mängeln, die durch Nichteinhaltung von den für die Software vorgesehenen und in der Anwendungsdokumentation (näher definiert im Benutzerhandbuch) angegebenen Nutzungsbedingungen verursacht werden,

c. bei einer Fehlbedienung durch den Kunden,

d. im Falle des Einsatzes von Hardware, Software oder sonstigen Geräteausstattungen, die für die Nutzung der Software nicht geeignet sind (vgl. Benutzerhandbuch, in dem die Anforderungen konkretisiert werden),

e. wenn der Kunde einen Mangel nicht unverzüglich anzeigt und der Provider infolge der Unterlassung der unverzüglichen Mangelanzeige keine Abhilfe schaffen konnte oder

f. wenn der Kunde den Mangel bei Vertragsschluss kennt und sich seine Rechte nicht vorbehalten hat.

(5) Soweit ein Mangel vom Kunden angezeigt wurde und die Gewährleistungsansprüche des Kunden nicht ausgeschlossen sind, ist der Provider verpflichtet, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist – durch Maßnahmen nach eigener Wahl – zu beseitigen. Der Kunde gibt dem Provider in angemessenem Umfang Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Mangelbeseitigung.

(6) Der Kunde ist bei Unmöglichkeit oder Fehlschlagen der Mangelbeseitigung, schuldhafter oder unzumutbarer Verzögerung oder ernsthafter und endgültiger Verweigerung der Mangelbeseitigung durch den Provider oder sonstiger Unzumutbarkeit der Mangelbeseitigung für den Kunden insbesondere berechtigt, das geschuldete Entgelt entsprechend des Ausmaßes der Beeinträchtigung herabzusetzen (Minderung). Der Nutzer ist nicht dazu berechtigt, einen Minderungsanspruch dadurch geltend zu machen, dass er den Minderungsbetrag von dem laufend zu zahlendem Entgelt eigenständig abzieht; der bereicherungsrechtliche Anspruch des Nutzers, den zu viel gezahlten Teil des Entgelts zurückzufordern, bleibt hiervon unberührt.

(7) Soweit es sich bei den mit der Nutzung der Software zusammenhängenden Leistungsangeboten um reine Dienstleistungen handelt (z.B. Supportdienstleistungen), haftet der Provider für Mängel dieser Dienstleistungen nach den Regeln des Dienstvertragsrechts (§§ 611 ff. BGB).

§9 Haftung

(1) Der Provider haftet unbeschränkt:

–      bei Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;

–      im Rahmen einer von ihnen ausdrücklich übernommenen Garantie;

–      für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;

–      für die Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertragsverhältnisses überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Parteien regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen („Kardinalpflicht“), jedoch begrenzt auf den bei Eintritt des Vertragsschlusses vernünftigerweise zu erwartenden Schaden;

–      nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

(2) Im Übrigen ist eine Haftung des Providers ausgeschlossen.

(3) Die vorstehenden Haftungsregeln gelten entsprechend für das Verhalten von und Ansprüchen gegen Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Parteien.

(4) Der Provider gewährleistet dem Kunden, dass die Software keine Rechte Dritter verletzt („Schutzrechtsverletzung“). Der Kunde wird den Provider unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter informieren; er ist nicht berechtigt, solche Ansprüche tatsächlich oder rechtlich entgegenzunehmen, es sei denn der Provider hat dem zuvor schriftlich zugestimmt.

§10 Force Majeure

(1) Soweit und solange ein Fall höherer Gewalt („Force Majeure“) vorliegt, sind die Parteien zeitweise von ihren Leistungspflichten befreit.

(2) Force Majeure ist ein betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch die äußerste, nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner Häufigkeit in Kauf zu nehmen ist.

(3) Die Parteien können den Vertrag kündigen, wenn ein Force Majeure Ereignis länger als 3 Monate andauert und eine einvernehmliche Vertragsanpassung nicht erzielt werden kann.

§11 Datenschutz 

(1) Sollten im Rahmen der Durchführung des Vertragsverhältnisses, insbesondere, aber nicht ausschließlich, bei der Nutzung der Software personenbezogene Daten erhoben werden, so stellen die Parteien sicher, dass dabei datenschutzrechtliche Bestimmungen beachtet werden.

(2) Personenbezogene Daten werden nur in dem Umfang erhoben und genutzt, wie es die Durchführung des Vertrages erfordert. Die Verarbeitung personenbezogener Daten hat im Rahmen der Weisungen des Kunden zu erfolgen; sobald der Provider der Ansicht ist, dass eine dieser Weisungen gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt, hat er den Kunden darauf unverzüglich hinzuweisen. Die Parteien stimmen der Erhebung und Nutzung solcher in diesem Umfang erhobener Daten zu.

(3) Sofern erforderlich, werden die Parteien gemäß den Vorgaben von Art. 28 DS-GVO eine als Anlange beigefügte Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung schließen. In diesem Zusammenhang werden insbesondere alle Mitarbeiter – vor allem Mitarbeiter und Verantwortliche, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben – verpflichtet, den Anforderungen von Art. 28 Abs. 3 lit. c iVm Art. 32 Abs. 4 DS-GVO gerecht zu werden.

(4) Der Provider wird sämtliche auf seinen Servern verbleibende Daten des Kunden 30 Tage nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses unwiederherstellbar löschen.

§12 Vertragslaufzeit, Kündigung

(1) Das Vertragsverhältnis tritt mit der Annahmeerklärung durch den Provider in Kraft und hat eine Laufzeit je nach gebuchtem Paket. Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit, sofern das Vertragsverhältnis nicht von einer der Parteien zum jeweiligen Ende der Vertragslaufzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt wird.

(2) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine wesentliche Pflicht aus diesem Vertrag verstößt (z.B. bei Verstoß gegen die Kardinalpflichten, § 9 Abs. 1) und deswegen der kündigenden Partei das Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist.

(3) Der Provider ist hiernach insbesondere bei wiederholtem oder erheblichem Zahlungsverzug des Kunden berechtigt. Der Provider ist zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Kunde eine Pflicht nach diesen Bedingungen verletzt und der Provider ihn zuvor abgemahnt hat.

(4) Die Kündigung des Vertragsverhältnisses bedarf der Schriftform.

§13 Daten- und Softwareherausgabe bei Vertragsbeendigung

(1) Im Falle der Beendigung des Vertrages wird der Provider dem Kunden die Daten, die sich auf dem ihm zugewiesenen Speicherplatz befinden, nach entsprechender Aufforderung durch den Kunden kostenlos auf einem dauerhaft lesbaren mobilen Datenträger zur Verfügung stellen bzw. ihm eine Kopie davon überlassen („Herausgabe“).

(2) Die gespeicherten Daten werden 30 Tage nach der Herausgabe der Daten an den Kunden gelöscht, sofern der Kunde nicht innerhalb dieser Frist mitteilt, dass die ihm übergebenen Daten nicht lesbar oder nicht vollständig sind. Das Unterbleiben der Mitteilung gilt als Zustimmung zur Löschung der Daten. Für die Beachtung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen ist allein der Kunde verantwortlich.

(3) Zurückbehaltungsrechte sowie das gesetzliche Vermieterpfandrecht nach den §§ 562 , 578 BGB zugunsten des Providers hinsichtlich der Daten des Kunden sind ausgeschlossen.

(4) Der Kunde ist mit Vertragsbeendigung dazu verpflichtet, etwaige Kopien der Software sowie alle überlassenen Dokumentationen, Materialien und sonstige Unterlagen an den Provider zurückzugeben. Die Rückgabe erfolgt auf eigene Kosten des Kunden.

(5) Jede Nutzung der Software nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist unzulässig.

§14 Widerrufsrecht für Verbraucher und bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

(1) Wenn der Kunde Verbraucher ist (also eine natürliche Person, die die Buchung zu einem Zweck abgibt, der weder Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht dem Kunden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.

(2) Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden

Widerrufsbelehrung       
Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, die

VSK Software GmbH

Viktoriastraße 39, 44787 Bochum

Telefon: +49 (0) 234 52003770

E-Mail: info@vsk-software.com

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich evtl. Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf des Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir evtl. übermittelte Waren (z.B. Kursunterlagen) wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich des Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. 

– Ende der Widerrufsbelehrung –

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular

aus und senden Sie es zurück.)

An

VSK Software GmbH

Viktoriastraße 39, 44787 Bochum

Telefon: +49 (0) 234 52003770

E-Mail-Adresse: info@vsk-software.com

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag

über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden

Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

(*) Unzutreffendes streichen

(3) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen

a. zur Lieferung von Leistungen, die nach Kundenspezifikation erstellt wurden oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rückgabe geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde,

b. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Plattform, sofern Sie die gelieferten Datenträger entsiegelt haben.

(4) Bei Verträgen über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen Daten, die in digitaler Form hergestellt und bereitgestellt werden (digitale Inhalte), wird darauf hingewiesen, dass Verbraucher vor Ausführung des Vertrages

1. ausdrücklich zustimmen müssen, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und

2. seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrages sein Widerrufsrecht verliert.

(5) Im Übrigen besteht das o. g. Widerrufsrecht für Verbraucher nur bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und im Rahmen sog. Fernabsatzverträge, d. h. von Verträgen, bei denen der Unternehmer oder eine in seinem Namen oder Auftrag handelnde Person und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt (§ 312c Abs. 1 BGB). Fernkommunikationsmittel sind alle Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrages eingesetzt werden können, ohne dass die Vertragsparteien gleichzeitig körperlich anwesend sind, wie Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über den Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien (§ 312c Abs. 2 BGB).

§15 Schlussbestimmungen

(1) Als Online-Unternehmen ist der Provider verpflichtet, Verbraucherkunden auf die Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) der Europäischen Kommission hinzuweisen. Diese OS-Plattform ist über folgenden Link erreichbar: https://webgate.ec.europa.eu/odr. Der Provider nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle allerdings nicht teil.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn der Kunde die Buchung als Verbraucher abgegeben hat und zum Zeitpunkt seiner Buchung seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land hat, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.

(3) Wenn der Kunde Kaufmann ist und seinen Sitz zum Zeitpunkt der Buchung in Deutschland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Providers. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

(4) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.